Grundbuch und Eigentümerauskunft
Wer Eigentümer einer Parzelle ist, steht im Grundbuch – die Auskunft ist kantonal geregelt.
Das Grundbuch führt Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundlasten und Pfandrechte jedes Grundstücks. Name und Adresse der Eigentümerschaft dürfen ohne Interessennachweis eingesehen werden (Art. 970 ZGB, Art. 26 GBV), die Auskunft erfolgt aber je nach Kanton über unterschiedliche Portale, teils kostenpflichtig oder mit SMS-Verifizierung.
Parzella integriert die Auskunft dort, wo Kantone sie maschinell anbieten (derzeit Thurgau), protokolliert jede Abfrage und rechnet sie über das Monatskontingent ab. Für alle übrigen Kantone führt ein Direktlink zum amtlichen Portal. Eine automatisierte Massenabfrage von Eigentümerdaten findet nicht statt – das wäre datenschutzrechtlich unzulässig.
Dans Parzella, vous voyez ces informations par parcelle – pour les 26 cantons, avec carte, filtres et évaluation.
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