Ausnützungsziffer
Verhältnis von anrechenbarer Geschossfläche zur Parzellenfläche – bestimmt, wie viel gebaut werden darf.
Die Ausnützungsziffer (AZ) gibt an, wie viel anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche erstellt werden darf. Eine AZ von 0.6 auf 1'000 m² Land erlaubt 600 m² anrechenbare Geschossfläche. Je nach Kanton werden stattdessen Baumassenziffer, Überbauungsziffer oder Geschossflächenziffer verwendet; die IVHB (Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe) vereinheitlicht die Definitionen schrittweise.
Parzella schätzt aus Zonentyp und Gebäudebestand (GWR) eine Bebauungsreserve: Wie viel Fläche wäre zusätzlich möglich? Damit lassen sich unternutzte Parzellen filtern – die verbindliche Ziffer steht im kommunalen Baureglement.
In Parzella sehen Sie diese Angaben je Parzelle – für alle 26 Kantone, mit Karte, Filtern und Bewertung.
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