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Lärmempfindlichkeitsstufe

Stufe I–IV nach Lärmschutz-Verordnung: Welche Lärmbelastung ist in einer Zone zulässig?

Die Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) ordnet jede Nutzungszone einer von vier Stufen zu (Art. 43 Lärmschutz-Verordnung): ES I für Zonen mit erhöhtem Lärmschutzbedürfnis (z. B. Erholungszonen), ES II für Wohnzonen, ES III für Mischzonen und ES IV für Industriezonen. Sie legt fest, welche Immissionsgrenzwerte für Strassen-, Bahn- oder Industrielärm einzuhalten sind.

Für Bauvorhaben ist die ES entscheidend: In einer ES-II-Zone an einer lauten Strasse kann Wohnbau nur mit Schallschutzmassnahmen bewilligt werden. Parzella zeigt die ES aus dem ÖREB-Auszug zusammen mit den Lärmwerten des Bundes (Strassen- und Bahnlärm, Tag/Nacht) und berücksichtigt beides im Score «Einschränkungen».

In Parzella sehen Sie diese Angaben je Parzelle – für alle 26 Kantone, mit Karte, Filtern und Bewertung.

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